Der Wechsel in die Transfergesellschaft ist freiwillig. Um die richtige Entscheidung zu treffen, ist eine Vorbereitungsphase von der Agentur für Arbeit vorgesehen, in der Sie umfassend über die Transfergesellschaft informiert werden.
Dabei handelt es sich neben der allgemeinen Informationsveranstaltung zu den gesamten Rahmenbedingungen des Transfers um intensive, persönliche Einzelgespräche der QAZ-Transferberatenden mit den Beschäftigten.
Den Betroffenen sollen dabei alle Informationen sowie die Vor- und Nachteile rund um den Beschäftigtentransfer dargelegt werden.
Der Übergang vom ehemaligen Arbeitgeber in die Transfergesellschaft ist nahtlos. Statt arbeitslos zu werden, erhalten Sie eine befristete Anstellung. Wie bei einem „richtigen“ Arbeitgeber sind Sie in der Transfergesellschaft sozialversichert und erhalten ein reguläres monatliches Gehalt. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt dabei unangetastet.
Mögliche
Transfer-
Module
der QAZ
Step 1
Im Falle eines Personalabbaus entwickeln Arbeitgeber und Betriebsrat zunächst den Sozialplan. Er dient dazu, wirtschaftliche Nachteile für die vor der Kündigung stehenden Arbeitnehmenden abzumildern.
Step 2
Für die Dauer der Beschäftigung in der Transfergesellschaft erhalten Sie das Transferkurzarbeitergeld (Transfer-KuG) von der Agentur für Arbeit. Es beträgt 60 % des letzten Nettogehaltes bzw. mit Kind 67 %.
Dazu kommt meist eine Gehaltsaufstockung in Form von Zuzahlungen des ehemaligen Arbeitgebers. Sie wird individuell zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat verhandelt und im Sozialplan festgelegt. Ihr Gehalt ist damit insgesamt höher als das zu erwartende Arbeitslosengeld im Fall der Arbeitslosigkeit.
Step 3
Das übergeordnete Ziel des Transfers: der neue Job. Durch das QAZ-Bewerbungs-coaching werden Sie in der Übergangszeit fit gemacht für Ihre Neuorientierung. Die ausgesuchten Stellenangebote sind auf Ihr Profil zugeschnitten und erhöhen dadurch die Chancen auf eine erfolgreiche Jobvermittlung.
Step 4
Auch wenn Sie nicht direkt in eine neue Position wechseln konnten, war die Transferzeit von Nutzen um sich durch Beratung und Qualifizierung beruflich besser aufzustellen. Darüber hinaus bewahren Sie Ihren vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld I in der Zeit nach der Transfergesellschaft.
Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial zu, wie z. B.
unsere praktische Handreichung für Mitarbeitende bei Betriebsversammlungen.
QAZ GmbH
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