Guter Beschäftigten- transfer: Das Beste, was Arbeitgeber noch tun können
Der Übertritt der Beschäftigten in die Transfergesellschaft ist auch für den ehemaligen Arbeitgeber von Interesse. Zum Beispiel schließt der mit dem Transfer verbundene Aufhebungsvertrag eine spätere Kündigungsschutzklage und somit ein Prozessrisiko für den Arbeitgeber aus.
Vom Sozialplan
zum Dreiseitigen
Vertrag

Sozialplan entwickelt vom
Arbeitgeber und Betriebsrat

Im Falle eines Personalabbaus entwickeln Arbeitgeber und Betriebsrat zunächst den Sozialplan. Er dient zum einen dazu, wirtschaftliche Nachteile für die vor der Kündigung stehenden Arbeitnehmenden abzumildern. Zum anderen sind darin auch die Bedingungen für die Transfergesellschaft geregelt, wie z. B. die Laufzeit oder die vom Arbeitgeber bereitgestellten Gelder für Qualifizierungsmaßnahmen.

Dreiseitiger Vertrag
unterzeichnet von
Arbeitnehmenden, vom Arbeitgeber
und der Transfergesellschaft

Der Sozialplan und die Bedingungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Bestandteile des Dreiseitigen Vertrags. Alle drei Parteien – Arbeitgeber, Arbeitnehmende und die Transfergesellschaft – unterzeichnen den (deshalb sogenannten) Dreiseitigen Vertrag.

Offizielle Arbeitnehmerin
bzw. offizieller Arbeitnehmer
der QAZ-Transfergesellschaft

Mit Unterzeichnung ist das ehemalige Arbeitsverhältnis übergangslos aufgehoben und die Beschäftigten sind nun offiziell Arbeitnehmende bei der QAZ-Transfergesellschaft.

Vorteile